Wirtschaftsrecht

Zum Wirtschaftsrecht zählen wir das allgemeine Vertragsrecht, das Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, das Gewerbemietrecht sowie den Forderungseinzug.  Christian Christiani und Henner Merle betreuen Sie umfassend.

 

Gesellschaftsrecht

Der Schwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Beratung liegt auf dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH und UG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Wir begleiten Sie und Ihre Gesellschaft von der Idee und Vorgründungsphase bis zur Liquidation. Wir beraten Sie dabei in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer. Wir erarbeiten die erforderlichen Verträge und bereiten die Notartermine vor. Bei Bedarf bieten wir Ihnen zusätzlich eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Steuerberatung an und können Sie so umfassend und kompetent betreuen.

Im Einzelnen erstellen wir für Sie:

  • Gesellschaftsverträge (GmbH, UG und GbR)
  • Geschäftsordnung für die Geschäftsführung oder einen Beirat
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen, Änderungen des Unternehmensgegenstandes u.a.
  • Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers
  • Geschäftsanteilsabtretungs- und -kaufverträge.

 

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht begleiten wir Sie von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklungdes des Arbeitsverhältnisses. Wir erstellen und prüfen für Sie:

  • Arbeitsverträge
  • alle arbeitsrechtlichen Nebenverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Zeugnisse.

Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass gerade vor dem Ausspruch einer Kündigung eine anwaltliche Beratung entscheidend ist, um vor dem Arbeitsgericht Erfolg zu haben und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Häufig enden Arbeitsverhältnisse vor den Arbeitsgerichten. Hier vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen engagiert bei:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Lohnforderungen
  • Zeugnisstreitigkeiten.

Aus unserer Praxis kennen wir beide Seiten sehr gut und wissen deshalb wie die jeweils andere Seite denkt.

Vertragsrecht

Unser tägliches Leben ist geprägt von Verträgen – vielfach bemerken wir dies gar nicht. Um Probleme bei der Durchführung von Verträgen zu vermeiden, ist es sinnvoll vorab anwaltlichen Rat einzuholen. Wir erstellen, prüfen, ändern, beenden und wickeln Verträge für Sie ab. Dazu zählen:

  • Kaufvertäge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Dienstverträge
  • Werkverträge
  • Leasingverträge
  • Franchiseverträge
  • gemischttypische Verträge.

Selbstverständlich klagen wir für Sie Ihre Ansprüche aus Verträgen ein oder wehren Klagen für Sie ab.

Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

Ein besonderer Fall des Vertragsrechts ist der mit einer Bank – z.B. zur Finanzierung eines Wohnungskaufs oder Hausbaus – abgeschlossene Verbraucherkreditvertrag. Im Hinblick auf die derzeit niedrigen Darlehenszinsen kann es für Kreditnehmer interessant sein, den Darlehensvertrag trotz langfristiger Zinsbindung zu widerrufen. Dadurch können zu den heutigen Konditionen schon bei mittleren Darlehensbeträgen oft Zinsen im fünfstelligen Bereich erspart werden. Und wenn ein Grundstück vor Ablauf der Zinsbindungsfrist veräußert werden soll, kann die sog. Vorfälligkeitsentschädigung wegfallen; auch bei bereits erfolgter Aufhebung und Abwicklung des Darlehensvertrages kann u.U. die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden. Es geht häufig um viel Geld.

Wir prüfen für Sie, ob ein fristloser Widerruf Ihres Baudarlehens wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist, führen den entsprechenden Schriftverkehr und verhandeln mit Ihrer Bank – nötigenfalls auch gerichtlich -, um ein für Sie wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

 

Wettbewerbsrecht

Konkurrierende Unternehmen werden gegen unlautere Wettbewerbshandlungen durch das UWG geschützt. Häufig auftretende unlautere Wettbewerbshandlungen sind z.B. irreführende oder belästigende Werbung, falsche Behauptungen und Herabsetzung von Konkurrenten auf Beurteilungsportalen im Internet, unzulässige Werbemaßnahmen oder Rufausbeutung. Wir vertreten Sie im Abmahnverfahren und gerichtlich:

  • bei der Verteidigung gegen unlautere Geschäftspraktiken, rechtswidrige Werbemaßnahmen, Herabsetzung oder Rufausbeutung durch Konkurrenten
  • bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Abmahnungen von Konkurrenten und Wettbewerbsvereinigungen
  • bei der rechtssicheren Gestaltung von Marketingstrategien, Werbung, Websitegestaltung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisangaben und anderen Wettbewerbshandlungen.

 

Markenrecht

Viele junge, aber auch erfahrene Unternehmer überlegen, ob sie ihre Waren, Produkte und/oder Dienstleistungen gegen die Konkurrenz schützen lassen sollen und können. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Fragen. Konkret umfasst das unter anderem die

  • Prüfung und Anmeldung einer deutschen oder Gemeinschaftsmarke (EU)
  • Prüfung der Verletzung einer geschäftlichen Bezeichnung
  • Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzsansprüchen
  • Verteidigung und gerichtliche Durchsetzung bei Markenrechtsverletzungen.

 

Gewerbemietrecht

Die Erfahrung hat gezeigt, daß Probleme des Gewerbemietrechts für junge, aber auch für erfahrene Unternehmen häufig existentiell werden können. Lange Laufzeiten und hohe Mieten bringen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in schwere Bedrängnis. Hier helfen wir bei der Vertragsgestaltung oder der Prüfung bereits bestehender Miet- und Pachtverträge, um diese Probleme zu vermeiden oder zu lösen:

  • Mieterhöhung
  • Mietrückstände
  • Mietmängel
  • Modernisierungsankündigungen/-vereinbarungen
  • Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs)
  • Räumungsklagen.

 

Forderungseinzug

Säumige Zahler und Forderungsausfälle nehmen leider immer mehr zu. Häufig besteht gar kein Zweifel an dem Bestehen des Anspruchs, aber der Schuldner verzögert oder verweigert die Zahlung trotzdem.

Hier kann ein anwaltliches Mahnschreiben oder der Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids oft sehr schnell zum Erfolg führen. Dabei machen wir Ihrem Schuldner klar, dass jede weitere Zahlungsverzögerung für ihn weitere Kosten mit sich bringt, weil neben Zinsen und Gerichtskosten auch die Ihnen entstandenen Anwaltskosten zusätzlich von ihm zu tragen sind.

Beim Forderungseinzug werden die Rechtsanwälte kompetent und selbständig von Rechtsfachwirtin Katja Nun und ReNo Anja Betzold-Illinger unterstützt.