Erbrecht

Wir unterstützen Sie sowohl bei der langfristigen vorsorgenden Nachfolgeplanung als auch bei allen Schritten nach einem Erbfall und bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Hierzu gehören:

  • die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, sowie Stiftungsgeschäften
  • die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • die Beratung und Vertretung nach einem Erbfall, insbesondere gegenüber dem Nachlassgericht, gegenüber Banken und anderen Beteiligten
  • die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr  von erbrechtlichen Ansprüchen,  wie Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, Ausgleichsansprüchen und die Vertretung bei Konflikten in der Erbengemeinschaft und der Erbauseinandersetzung.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christian Christiani.