Medienrecht

Als Freiberufler, Selbstständiger und Unternehmer in einem kreativen Beruf sind Sie bei uns bestens aufgehoben. In erster Linie betreuen wir (Drehbuch-) Autoren, Regisseure, Schauspieler, Filmemacher, Filmproduzenten, Fotografen, Künstler und Designer, Models und Medienagenturen. Persönliche Kontakte und berufliche Erfahrungen, aktuelles Branchenwissen und Kenntnis der Trends runden unser Fachwissen speziell für diese Berufsfelder optimal ab.

Verantwortlicher Partner für die Beratung, Betreuung und Vertretung im Medienrecht ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Henner Merle.

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Urheberrecht

Wir vertreten und beraten Sie bei allen urheberrechtlichen Aufgaben und Problemen, insbesondere bei der

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Urheberverträgen,
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Agenturverträgen,
  • Abmahnung bei Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten,
  • Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen,
  • Vertretung gegenüber Ihrer Verwertungsgesellschaft (VG Wort, VG Bild-Kunst, GVL, VFF, VGF, GWFF, GEMA) sowie der
  • gerichtlichen Durchsetzung und Verteidigung Ihrer urheberrechtlichen Ansprüche.

 

Filmrecht

Im Filmrecht vertreten und beraten wir filmschaffende Kreative, insbesondere Drehbuchautoren, Regisseure, Schauspieler und Filmproduzenten bei

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Filmverträgen, insbesondere Verfilmungs- und Drehbuchverträgen sowie Optionsverträgen,
  • Problemen, die sich aus Filmverträgen ergeben (z.B. Abnahme von Exposé, Treatment, Drehbuch; Einräumung von Nutzungsrechten; Nennung/Credits; Rückruf von Rechten),
  • Vergütungsansprüchen (angemessene Vergütung; Bestsellerfall; weitere Beteiligung),
  • gerichtlicher Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Ansprüche.

 

Verlagsrecht

Im Verlagsrecht vertreten und beraten wir Wort- und Bildautoren bei

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verlagsverträgen,
  • Problemen, die sich aus Verlagsverträgen ergeben (z.B. Vergütung; Einräumung von Nutzungsrechten; Nennung/Credits; Rückruf von Rechten; Abrechnungen),
  • gerichtlicher Durchsetzung und Verteidigung ihrer Ansprüche.

 

Presserecht

Im Presserecht beraten und vertreten wir Sie bei allen Ansprüchen, die sich aus einer rechtswidrigen Wort- und/oder Bildberichtserstattung ergeben können, nämlich bei

  • Unterlassungsansprüchen,
  • Gegendarstellungsansprüchen,
  • Ansprüchen auf Berichtigung und Widerruf,
  • Schadensersatzansprüchen.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Im Medienrecht sind die allgemeinen (Unternehmer-) Persönlichkeitsrechte der Urheber, Verwerter und Dritter stets präsent und daher entsprechend von allen Beteiligten zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen, die in diesem Zusammenhang auftreten können, wie zum Beispiel bei

  • Verfilmung realer Ereignisse oder einer Biografie,
  • Gestaltung von Model-Verträgen (Model Release, Location Release),
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild,
  • Verletzung des Namensrechts,
  • Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten (Nennungsrecht; Entstellung des Werkes; Veröffentlichung).

 

Markenrecht

Viele junge, aber auch erfahrene Unternehmer überlegen, ob sie ihre Waren, Produkte und/oder Dienstleistungen gegen die Konkurrenz schützen lassen sollen und können. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Fragen. Konkret umfasst das unter anderem die

  • Prüfung und Anmeldung einer deutschen oder Gemeinschaftsmarke (EU),
  • Prüfung der Verletzung einer geschäftlichen Bezeichnung,
  • Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzsansprüchen,
  • Verteidigung und gerichtliche Durchsetzung bei Markenrechtsverletzungen.